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Corporate Governance Kodex
Mit Inkrafttreten des Transparenz- und Publizitätsgesetzes ist jede börsennotierte
Gesellschaft verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden.
Nachfolgend finden Sie die Entsprechungserklärung der Hucke AG sowie weitere Informationen:
Frühere Entsprechungserklärungen
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