|
|
 |
|

Stellungnahme der Verwaltung zu den Gegenanträgen
Die zur Hauptversammlung der Hucke AG am 5. September 2005 angekündigten Gegenanträge sind unbegründet. Die Verwaltung hält deshalb an ihren Beschlussvorschlägen fest. Zu Einzelfragen wird der Vorstand in der Hauptversammlung Stellung nehmen. Vorab ist bereits auf Folgendes hinzuweisen:
Anträge des Aktionärs Gerald Uhlig und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. bezüglich der Änderung der Satzung in § 20 (TOP 5.3)
Die Hucke AG hält die mit dem UMAG verfolgte Zielsetzung des Gesetzgebers für richtig, die inhaltliche Qualität und Diskussionskultur in den Hauptversammlungen zu stärken und dem Versammlungsleiter zu diesem Zweck explizit die Möglichkeit einzuräumen, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre angemessen zu beschränken. In der Vergangenheit wurde von einzelnen Aktionären versucht, Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften durch eine Vielzahl von Fragen in die Länge zu ziehen. Dies hat nicht nur eine Beeinträchtigung der Diskussionskultur in der Hauptversammlung zur Folge, sondern auch, dass insbesondere sachlich interessierte Aktionäre der Hauptversammlung fern bleiben. Dem Versammlungsleiter sollte daher durch die vorgeschlagene Satzungsänderung die Möglichkeit eingeräumt werden, einer missbräuchlichen Handhabung des Rede- und Fragerechts durch einzelne Aktionäre im Interesse der übrigen Aktionäre entgegenzutreten, um eine zügige und sachgemäße Durchführung der Hauptversammlung innerhalb eines angemessenen und zumutbaren Zeitrahmens zu ermöglichen.
Lübbecke, im August 2005
HUCKE AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
|