
Gegenantrag SdK - Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., Karlsplatz 3, 80335 München, hat zu Tagesordnungspunkt 5 (Satzungsänderungen) der am 05. September 2005 stattfindenden Hauptversammlung der Hucke AG folgenden Gegenantrag angekündigt:
"Zu TOP 5
Beschlussfassung über Satzungsänderungen im Hinblick auf das UMAG
Die SdK beantragt, gegen die Anpassung der Satzung (aufgrund der Erweiterung des § 20 um Abs. 3 in Bezug auf das Frage- und Rederecht) zu stimmen.
Begründung:
Zum 01. November 2005 tritt das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) zur vermeintlichen Stärkung der Aktionärsrechte in Kraft. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass der Versammlungsleiter durch eine von der Hauptversammlung beschlossene Satzung ermächtigt werden kann, angemessene Rede- und Fragezeitbegrenzungen festzusetzen. Eine Beschlussfassung darüber ist den Unternehmen jedoch freigestellt.
Wir halten das UMAG in seiner Gesamtheit als Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes für verfehlt, und deshalb wenden wir uns auch vehement gegen den angestrebten Hauptversammlungsbeschluss zur Einschränkung des Fragerechts, einem der elementaren Aktionärsrechte.
Daher werden wir der geplanten Satzungsänderung nicht zustimmen. Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten, mehr als ausreichend. Einer Beschränkung des Fragerechts bedarf es daher nicht.
Jeder Aktionär sollte dieses Vorgehen für seine Investmententscheidung berücksichtigen."
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