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Gegenantrag Prof. Dr. rer. pol. Burkhard H. Götz
Der Aktionär Prof. Dr. rer. pol. Burkhard H. Götz, Am Eichenrangen 26, 90571 Schwaig, hat zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns) und zu Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004/2005) der am 05. September 2005 stattfindenden Hauptversammlung der Hucke AG folgende Gegenanträge angekündigt:
"Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2:
Es wird beantragt, den Bilanzgewinn in Höhe von 3.511.215,14 € zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,50 € pro Aktie zu verwenden und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Begründung:
Die Kernkompetenz des Vorstands der Hucke AG ist die Vernichtung von Eigenkapital.
Um zu verhindern, daß der Bilanzgewinn des vergangenen Geschäftsjahres durch die in den folgenden Jahren wohl anfallenden Verluste verbrannt wird, beantrage ich dessen Ausschüttung.
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3:
Es wird beantragt, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der seit Jahren anhaltende Niedergang der Hucke AG setzte sich im vergangenen Geschäftsjahr ungebremst fort.
Bereinigt um den außerordentlichen Ertrag aus dem Verkauf des Zentralversandes erhöhte sich der Verlust drastisch.
Die unklare strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie die fehlende Focussierung auf einen Kernbereich sind nur zwei der zahlreichen Versäumnisse des Vorstandes.
Auch zeichnet sich der Vorstand durch Realitätsferne aus:
Die anläßlich des Verkaufs von Basler im September 2002 avisierte positive Entwicklung von Hucke trat bisher genauso wenig ein wie der für jedes Geschäftsjahr angekündigte operative Turnaround. Ein solcher Vorstand verdient nicht die Entlastung, sondern die Entlassung." |