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Erklärung der Hucke AG zum Corporate Governance Kodex nach § 106 AktG für das Jahr 2006
"Vorstand und Aufsichtsrat der Hucke AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 24. Juli 2006 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (in der Fassung vom 12. Juni 2006) mit nachfolgend ausgeführten Einschränkungen entsprochen wurde und entsprochen wird. Die Einschränkungen der Entsprechungserklärung werden in Klammern mit den entsprechenden Kodexziffern angegeben:
- Ein Selbstbehalt für den Abschluss einer D&O-Versicherung ist im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge für Vorstand und Aufsichtsrat bisher nicht vereinbart. Die Gesellschaft glaubt nicht, dass die Vereinbarung eines Selbstbehaltes geeignet wäre, die Motivation und die Verantwortung sichtlich zu verbessern, mit der die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen (Kodex Ziffer 3.8, Abs. 2).
- Der Vorstand der Hucke AG besteht seit dem 30. September 2005 für eine Übergangszeit aus einer Person. Die Erweiterung des Vorstandes auf mindestens zwei Personen wird sowohl vom Vorstand als auch vom Aufsichtsrat befürwortet (Kodex Ziffer 4.2.1, Satz 1).
- Die monetären Vergütungsteile der Gesamtvergütung des Vorstands umfassen nicht zwangsläufig fixe und variable Bestandteile. Die Hucke AG vergibt keine Aktienoptionen oder vergleichbare Gestaltungen als variable Vergütungskomponenten an Vorstandsmitglieder. Die Gesellschaft verzichtet deshalb auf eine Information auf der Hauptversammlung und auf deren konkrete Ausgestaltung im Corporate Governance Bericht (Kodex Ziffer 4.2.3 und Ziffer 7.1.3).
- Die Bezüge des Vorstands werden im Konzernanhang und Anhang des Jahresabschlusses veröffentlicht. Die Angabe ist aus Sicht der Gesellschaft ausreichend. Eine individualisierte Offenlegung der Gesamtvergütung in einem Vergütungsbericht, als Teil des Corporate Governance Berichtes, nach erfolgsunabhängigen, erfolgsbezogenen und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung erfolgt zur Zeit nicht. Ein entsprechender Beschluss der Hauptversammlung, i.S.d. § 286 Abs. 5 HGB wird angestrebt (Kodex Ziffer 4.2.4 und Ziffer 4.2.5).
- Der Aufsichtsrat der Hucke AG hat als einzigen Ausschuss einen Personalausschuss etabliert. Weitere Ausschüsse werden nicht gebildet, da wegen der zahlenmäßigen Besetzung des Aufsichtsrats eine weitere Bildung von Ausschüssen nicht zur Steigerung der Effizienz des Gremiums beitragen würde (Kodex Ziffer 5.2, Satz 2 und Ziffer 5.3).
- Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt, da die Hucke AG der Ansicht ist, dass die Qualifikation der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheidend ist und nicht das Alter der Mitglieder (Kodex Ziffer 5.4.1, Satz 2).
- Der Aufsichtsrat der Hucke AG erhält gem. der Satzung der Gesellschaft keine erfolgsorientierte Vergütung. Die Bezüge des Aufsichtsrats werden im Konzernanhang und Anhang des Jahresabschlusses veröffentlicht. Die Angabe ist aus Sicht der Gesellschaft ausreichend. Ein individualisierter Ausweis der sämtlichen Vergütungen im Corporate Governance Bericht erfolgt nicht. Eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss (hier Personalausschuss) wird analog der Satzung der Gesellschaft nicht gesondert berücksichtigt (Kodex Ziffer 5.4.7, Abs. 1, Satz 3, Abs. 2 und Abs. 3).
- Eine Einhaltung der Fristen zur Veröffentlichung von Jahresabschluss und Zwischenbericht nach Kodex Ziffer 7.1.2 ist in der Regel nur mit entsprechend hohen finanziellen Mitteln möglich und wird insofern nicht zwangsläufig innerhalb der empfohlenen Zeiträume erfolgen. Die Hucke AG ist auch weiterhin bemüht, die Fristen für die Veröffentlichung an die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex anzugleichen (Kodex Ziffer 7.1.2, Satz 3)."
Lübbecke, 22. September 2006
Für den Aufsichtsrat
Konrad Jud Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Für den Vorstand
Axel Dorn Vorstand |
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