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Erklärung der Hucke AG zum Corporate Governance Kodex


Der Vorstand und Aufsichtsrat der Hucke AG geben gemäß § 161 AktG jährlich ihre Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ab. Die Erklärungen werden regelmäßig überprüft, aktualisiert und auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik Investor Relations/Corporate Governance Kodex veröffentlicht.

Für das Jahr 2003 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine neue Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben:

"Vorstand und Aufsichtsrat der Hucke AG entsprechen den vom Bundesministerium der Justiz am 04. Juli 2003 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit nachfolgend ausgeführten Ausnahmen:

  • Ein Selbstbehalt für den Abschluss einer D&O-Versicherung ist im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge für Vorstand und Aufsichtsrat bisher nicht vereinbart. Die Gesellschaft glaubt nicht, dass die Vereinbarung eines Selbstbehaltes geeignet wäre, die Motivation und die Verantwortung sichtlich zu verbessern, mit der die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. (Kodex Ziffer 3.8, Abs. 2)
  • Die Hucke AG vergibt keine Aktienoptionen oder vergleichbare Gestaltungen als variable Vergütungskomponenten an Vorstandsmitglieder. Die Gesellschaft verzichtet deshalb auf deren konkrete Ausgestaltung und auf die Veröffentlichung der Grundzüge der Vergütungssysteme auf der Internetseite der Gesellschaft sowie im Konzernabschluss/Geschäftsbericht und auf eine Information in der Hauptversammlung. (Kodex Ziffer 4.2.3, Satz 4 -10 und Ziffer 7.1.3)
  • Die Bezüge des Vorstands werden im Konzernanhang und Anhang des Jahresabschlusses veröffentlicht. Die Angabe ist aus Sicht der Gesellschaft ausreichend. Eine individualisierte Aufteilung nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung erfolgt nicht. (Kodex Ziffer 4.2.4)
  • Der Aufsichtsrat der Hucke AG hat als einzigen Ausschuss einen Personalausschuss etabliert. Weitere Ausschüsse werden nicht gebildet, da wegen der zahlenmäßigen Besetzung des Aufsichtsrates eine weitere Bildung von Ausschüssen nicht zur Steigerung der Effizienz des Gremiums beitragen würde. (Kodex Ziffer 5.2, Satz 2 und Ziffer 5.3)
  • Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt, da die Hucke AG der Ansicht ist, dass die Qualifikation der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheidend ist und nicht das Alter der Mitglieder. (Kodex Ziffer 5.4.1, Satz 2)
  • Der Aufsichtsrat der Hucke AG erhält gem. der Satzung der Gesellschaft keine erfolgsorientierte Vergütung. Die Bezüge des Aufsichtsrates werden im Konzernanhang und Anhang des Jahresabschlusses veröffentlicht. Die Angabe ist aus Sicht der Gesellschaft ausreichend. Ein individualisierter Ausweis der Vergütungen erfolgt nicht. Eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss (hier Personalausschuss) wird analog der Satzung der Gesellschaft nicht gesondert berücksichtigt. (Kodex Ziffer 5.4.5, Abs. 1, Satz 3, Abs. 2 und Abs. 3)
  • Die Zwischenberichte und Jahresabschlüsse der Hucke AG werden unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes erstellt. Die Umstellung auf internationale Rechnungslegungsstandards wird innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist erfolgen. (Kodex Ziffer 7.1.1, Satz 3)
  • Eine sofortige Einhaltung der Fristen zur Erstellung von Jahresabschluss und Zwischenbericht nach Kodex Ziffer 7.1.2 wäre nur mit unverhältnismäßig hohen finanziellen Mitteln möglich und wird insofern nicht innerhalb der empfohlenen Zeiträume erfolgen. Die Hucke AG ist jedoch bemüht, die Fristen für die Veröffentlichung an die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex anzugleichen. (Kodex Ziffer 7.1.2, Satz 2)"
Lübbecke, 05. September 2003

Axel Dorn
Vorstandsvorsitzender
Gunter Eschemann
Vorstand
Hans-Dieter Schütte
Vorstand
Hansjörg Thomas
Vorsitzender des Aufsichtsrates

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