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Ad-Hoc-Mitteilungen

Ad-hoc-Mitteilung der Hucke Aktiengesellschaft
(WKN 609510/ISIN DE0006095102)

Am 13. Dezember 2002 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, eigene Aktien bis zum 12. Juni 2004 in einem Volumen von bis zu 10 % des Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, nicht mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.

Der Vorstand der Gesellschaft hatte daraufhin am 13. Dezember 2002 beschlossen, nach Abschluß des formalen Einziehungsverfahrens des vorherigen Aktienrückkaufprogrammes mit dem neuen Rückkaufprogramm zu beginnen. Das Verfahren ist nach Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister der Gesellschaft am 15. Dezember 2003 nunmehr abgeschlossen. Der Vorstand wird entsprechend der Ermächtigung in dem Hauptversammlungsbeschluss vom 13. Dezember 2002 mit dem neuen Rückkaufprogramm beginnen und von der Ermächtigung in Abhängigkeit von der Lage sowie von der Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft teilweise oder vollständig Gebrauch machen.

Hucke Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Lübbecke, den 16. Dezember 2003

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