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Ad-Hoc-Mitteilungen
Ad-hoc-Mitteilung der Hucke Aktiengesellschaft
(ISIN DE 0006095102/WKN 609510)
Der Vorstand der Hucke Aktiengesellschaft, Lübbecke, hat beschlossen, erstmals von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2001 Gebrauch zu machen, die den Erwerb von bis zu 770.000 eigenen Aktien der Gesellschaft ermöglicht. Der Eigenerwerb wird ab sofort erfolgen und eine Aktienzahl von 770.000 nicht überschreiten. Der Aktienerwerb wird über die Wertpapierbörsen im Rahmen der Marktgegebenheiten erfolgen. Maßgeblich für den Rückerwerb ist die derzeit niedrige Bewertung der Hucke-Aktie. Für den Erwerb hat die Hauptversammlung festgelegt, dass der Erwerbspreis den durchschnittlichen Einheitskurs der Aktie der Gesellschaft an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den jeweils drei vorangegangenen Börsentagen um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten darf.
Die zurückerworbenen Aktien sollen mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden.
Der Vorstand der Gesellschaft hat angesichts des oben erläuterten Erwerbs eigener Aktien durch die Gesellschaft beschlossen, dass er dem Aufsichtsrat vorschlagen wird, den Vorschlag über die Gewinnverwendung für das am 30. April 2002 endende Rumpfgeschäftsjahr, über den die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. Dezember 2002 Beschluss fassen soll, dahingehend zu ändern, dass anstelle einer Dividende von Euro 0,75 je Aktie nunmehr eine Dividende von Euro 0,50 je Aktie ausgeschüttet werden soll.
Hucke Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Lübbecke, den 23. Oktober 2002
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